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Familienkasse - Häufige Fragen

Was gilt als Einkommen bei der Beantragung des Kinderzuschlags?

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Der Kinderzuschlag ist im Gegensatz zum Kindergeld stark einkommensabhängig. Das bedeutet, dass Eltern nur dann Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, wenn sie über ein Mindesteinkommen verfügen und gleichzeitig durch Einkommen und Vermögen die Höchsteinkommensgrenze nicht überschreiten. Als Einkommen wird im Allgemeinen die Einnahme aus einer nichtselbständigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit genannt, ebenso gelten Elterngeld, Arbeitslosen- oder Krankengeld, Kapital- und Zinserträge sowie Renten aus der Sozialversicherung und Unterhaltsleistungen als Einkommen.

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