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Familienkasse - Häufige Fragen

Was ist eine anspruchsschädliche Erwerbstätigkeit?

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Wenn eine Erstausbildung bereits abgeschlossen wurde und weiterhin Kindergeld in Anspruch genommen werden soll, muss beachtet werden, dass keiner anspruchsschädlichen Erwerbstätigkeit nachgegangen wird. Dies liegt insbesondere dann vor, wenn die Beschäftigung mehr als 20 Arbeitsstunden die Woche einnimmt. Über die genauen Bedingungen informiert z.b. das Merkblatt zum Kindergeld 2012, das man unter http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Kindergeld.pdf einsehen kann. 

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