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Familienkasse - Häufige Fragen

Was ist eine schädliche Erwerbstätigkeit beim Bezug von Kindergeld?

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Anspruch auf Kindergeld auch über das 18. Lebensjahr hinaus besteht normalerweise dann, wenn das volljährige Kind seiner erstmaligen Berufsausbildung nachkommt (z. B. Studium). Als schädlich wird eine Erwerbstätigkeit des Kindes angesehen, wenn diese eine wöchentliche Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden umfasst, sodass das Kind seiner Ausbildung nicht mehr optimal nachkommen könnte. Insofern wird also der Arbeitsumfang als schädlich angesehen. Wenn man jedoch zum Beispiel für zwei Monate in den Semesterferien mit einer größeren Arbeitszeit jobbt, ist dies nicht grundsätzlich als schädlich anzusehen. Maßgeblich ist die durchschnittliche Arbeitszeit im Kalenderjahr, die nicht mehr als 20 Stunden betragen soll.

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