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Ebenso wie einige Einnahmen nicht als Einkommen berücksichtigt werden, bleiben normalerweise auch hinsichtlich des Vermögens einige Posten bei der Ermittlung des Kinderzuschlagbedarfs außen vor. Im Allgemeinen wird ein angemessener Hausrat nicht als Vermögen verstanden, ebenso ein Vermögen zur Altersvorsorge in angemessener Höhe. Gleichermaßen wird auch selbstbewohntes Eigentum in Form von Immobilien in angemessener Größe nicht als Vermögen berücksichtigt. Über etwaige Fragen zu den Vermögensgrenzen beim Kinderzuschlag kann die Familienkasse informieren.