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Finanzamt - Häufige Fragen

Benötigt man für die Berufsausbildung immer eine Ersatzbescheinigung für die Lohnsteuerkarte?

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Wer sein erstes Dienstverhältnis mit der beruflichen Ausbildung beginnt, der benötigt normalerweise einen entsprechenden Nachweis der Lohnsteuerabzugsmerkmale. Dies gilt für Berufsanfänger, die verheiratet sind oder Kinder haben. Eine solche Ersatzbescheinigung für die Lohnsteuerkarte ist beim Finanzamt zu beantragen. Für Berufsanfänger, die ledig und kinderlos sind, kann jedoch die Vereinfachungsregelung angewendet werden. Diese Regelung erlaubt es dem Arbeitgeber, den Azubi in Steuerklasse 1 zu unterstellen, wenn dieser schriftlich darlegt, ledig und kinderlos zu sein, seine Steuer-IdNr. angibt und die erforderlichen melderechtlichen Angaben macht.

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