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Finanzamt - Häufige Fragen

Darf jeder meine ELStAM-Daten abrufen?

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Die Daten betreffend die Lohnsteuerabzugsmerkmale werden im Allgemeinen entsprechend der allgemeinen Datenschutzbestimmungen übermittelt und gespeichert. Normalerweise kann nur der Hauptarbeitgeber bzw. der aktuelle Arbeitgeber auf die ELStAM-Daten zugreifen. Mit der Weitergabe von Steueridentifikationsnummer und Geburtsdatum durch den Arbeitnehmer wird der aktuelle Arbeitgeber zum Abruf der Lohnsteuerdaten berechtigt, nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses entfällt diese Berechtigung dann. Zugriffsrechte haben in der Regel auch das zuständige Finanzamt, das Änderungen der Daten vornehmen kann, sowie das Bundeszentralamt für Steuern. Meldebehörden haben keinen Zugriff auf die Lohnsteuerdaten, sie können lediglich melderechtliche Veränderungen an die Finanzbehörde weitergeben.

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