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Das auch als Doppelbesteuerungsabkommen bekannte Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung stellt einen völkerrechtlichen Vertrag zweier Staaten dar. Inhalt des DBA ist eine Regelung darüber, wie das Besteuerungsrecht eines Vertragsstaates für die Einkünfte einer Person gehandhabt wird. Ziel des Doppelbesteuerungsabkommens ist die Vermeidung einer doppelten Besteuerung einer natürlichen oder juristischen Person. Im Rahmen des DBA findet für Inländer im Allgemeinen das Wohnsitzland-Prinzip Anwendung. Dieses besagt, dass eine Person in dem Land steuerpflichtig ist, wo sie ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort hat. Zudem richtet sich die Besteuerung nach dem Welteinkommens-Prinzip, wonach der Steuerpflichtige mit seinem Welteinkommen besteuert wird.