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Forstamt - Häufige Fragen

Gilt für die jeweiligen Bundesländer das Landeswaldgesetz oder das Bundeswaldgesetz?

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Die einzelnen Bundesländer haben normalerweise eigene Landeswaldgesetze, die für die Forstbetriebe, Forstämter und Revierförstereien des jeweiligen Bundeslandes gelten. Die Landeswaldgesetze basieren auf dem Bundeswaldgesetz und wurden in dessen Rahmen erstellt. Normalerweise sind die allgemeinen Ausführungen des Bundeswaldgesetzes in den Landeswaldgesetzen genauer definiert. Einsicht in das jeweils geltende Landeswaldgesetz kann man beispielsweise online nehmen, oder aber sich persönlich bei der zuständigen Forstbehörde darüber informieren.

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