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Forstamt - Häufige Fragen

Ich habe ein Wildschwein im Stadtgebiet gesehen. Ist hier das Forstamt zuständig?

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Wildschweine werden im Allgemeinen zu den Wildarten gezählt, die dem Jagdgesetz unterliegen. Normalerweise leben Wildschweine in Forstgebieten, weswegen die betreuenden Forstreviere sich im Rahmen ihres Aufgabenspektrums auch um die Wildschweine im Wald lebenden Wildtiere kümmern. Dementsprechend werden Wildschweine hinsichtlich der Population oder auch eventuellen Krankheiten genauer beobachtet. Daher kann man sich bei allgemeinen Fragen zu Wildschweinen auch normalerweise an das Forstamt wenden. Wenn aber Wildschweine im Stadtgebiet auftauchen, ist dies in der Regel nicht der Zuständigkeitsbereich des Forstamtes. Meist ist hier das Ordnungsamt der richtige Ansprechpartner.

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