| Ich habe ein Wildschwein im Stadtgebiet gesehen. Ist hier das Forstamt zuständig?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Wildschweine werden im Allgemeinen zu den Wildarten gezählt, die dem Jagdgesetz unterliegen. Normalerweise leben Wildschweine in Forstgebieten, weswegen die betreuenden Forstreviere sich im Rahmen ihres Aufgabenspektrums auch um die Wildschweine im Wald lebenden Wildtiere kümmern. Dementsprechend werden Wildschweine hinsichtlich der Population oder auch eventuellen Krankheiten genauer beobachtet. Daher kann man sich bei allgemeinen Fragen zu Wildschweinen auch normalerweise an das Forstamt wenden. Wenn aber Wildschweine im Stadtgebiet auftauchen, ist dies in der Regel nicht der Zuständigkeitsbereich des Forstamtes. Meist ist hier das Ordnungsamt der richtige Ansprechpartner.