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Forstamt - Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen dem Staatsforst und dem Bundesforst?

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Im Grunde werden diese beiden Begriffe synonym verwendet. Der Staatsforst wird im allgemeinen Sprachgebrauch als Bundesforst bezeichnet und umfasst die Waldgebiete, die in staatlichem Eigentum, also im Besitz der Bundesrepublik Deutschland, sind. Zuständig für den Staatsforst ist die Bundesforstverwaltung. Knapp 4 % der deutschen Waldflächen zählen zum Bundes- oder Staatsforst. Diese Gebiete sind vorrangig an Bundeswasserstraßen, Autobahnen oder auf militärisch genutzten Flächen zu finden. Die Betreuung von Staatsforstgebieten ist entsprechend zweckorientiert. So hat der Wald auf militärisch genutzten Flächen meist die Funktion des Lärm- und Staubschutzes für die zivile Bevölkerung, ebenso eine Bühnenbildfunktion im Rahmen von militärischen Ausbildungsszenarios.

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