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Forstamt - Häufige Fragen

Was ist ein Wald?

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Entsprechend dem Bundeswaldgesetz stellt der Wald eine mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche dar. Gleichermaßen zählt man zum Oberbegriff „Wald“ auch jene Flächen, welche mit dem Wald selbst verbunden oder ihm dienlich sind. Zu diesen Flächen zählen beispielsweise kahlgeschlagene bzw. verlichtete Grundflächen, Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen, Waldwege, Wildäsungsplätze, Holzlagerplätze und Lichtungen. Hingegen werden Kurzumtriebsplantagen gesetzlich nicht als Wald verstanden, da diese Grundflächen mit dem Ziel der baldigen Holzentnahme mit Forstpflanzen bestockt werden und die Umtriebszeit nicht mehr als zwanzig Jahre beträgt.

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