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Natürlich gelten Friedhofsanlagen in erster Linie dem Bestattungswesen, sodass die zeitliche Aufnahme von Verstorbenen auf Friedhöfen als maßgebliche Aufgabe gesehen werden darf. Insofern ist es die zweckmäßige Bestimmung eines Friedhofs, als Bestattungsfläche und gleichzeitig als Gedenkstätte für Verstorbene zu dienen. Darüber hinaus stellen Friedhöfe auch Orte der Besinnung und der Erinnerung dar. Nicht zuletzt können Friedhöfe als Orte der Ruhe angesehen werden, sodass Rückzugsmöglichkeiten vom hektischen Alltag gewahrt sind. Ebenso stellen Friedhöfe als Grünanlagen ebenso Lebensräume für Tiere und Pflanzen dar.