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Friedhofsamt - Häufige Fragen

Ist das Friedhofsamt für das Ausstellen von Sterbeurkunden verantwortlich?

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Nach dem Tod eines Menschen wird allgemein eine Sterbeurkunde ausgestellt. Diese soll Aufschluss über den Ort und Zeitpunkt des Todes geben. Im Regelfall ist für die Beurkundung des Sterbefalls das jeweilige Standesamt zuständig, da es auch die Eintragung ins Sterberegister vornimmt. Da jedoch vielerorts das Bestattungswesen als Aufgabe dem Standesamt zugeordnet ist, kann das als Bestattungsbehörde zuständige Standesamt auch die Sterbeurkunde ausstellen. Grundsätzlich kann man sich jedoch für eine amtliche Beurkundung des Sterbefalls durch die Sterbeurkunde an das jeweilige Standesamt wenden.

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