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Friedhofsamt - Häufige Fragen

Muss man bei einem vorhandenen Familiengrab nochmals die Nutzungsrechte für eine Grabstelle beantragen?

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Normalerweise bedeutet das Vorhandensein eines Familiengrabs, dass bereits Nutzungsrechte für eine Grabstelle vorhanden sind. Allerdings ist auch die Bestattung eines Verstorbenen in einem Familiengrab vor der Beisetzung mit der zuständigen Bestattungsbehörde abzuklären. Im Amt für Friedhofswesen kann man in Erfahrung bringen, ob die Familiengrabstätte noch belegbar ist. Darüber hinaus ist der Termin der Trauerfeier und Beisetzung im Regelfall mit der Friedhofsbehörde zu klären. Das Amt für Bestattungswesen kann bei Fragen zum Familiengrab und der Beisetzung eines Familienangehörigen innerhalb der Grabstelle weiterhelfen.

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