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Die Friedhofsunterhaltungsgebühr wird regelmäßig dann erhoben, wenn man die Nutzungsrechte an einer Grabstelle erworben hat. Dies kann einerseits beim Neuerwerb der Grabstättenrechte gelten, andererseits bei der Verlängerung der Nutzungsrechte an einer Grabstätte. Die Erhebung der Friedhofsunterhaltungsgebühr im Speziellen sowie der Friedhofsgebühren im Allgemeinen kann regional variieren. Demnach richtet sich auch die Zahlungsweise in der Regel nach den jeweiligen Gebühren- und Friedhofssatzungen der Kommune. In manchen Orten besteht die Möglichkeit, die anfallenden Friedhofsunterhaltungsgebühren jährlich zu bezahlen, mitunter kann die einmalige Zahlung beim Erwerb der Grabnutzungsrechte ermöglicht werden. Es ist anzuraten, sich bei Fragen zu den Friedhofsgebühren an die zuständige Friedhofsbehörde zu wenden.