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Den meisten Menschen ist bekannt, dass die anonyme Beisetzung in einer Gemeinschaftsgrabanlage geschieht und oft ohne eine namentliche Nennung des Verstorbenen erfolgt. Vielerorts wird zudem die Möglichkeit der halbanonymen Beisetzung geboten, bei der die Beisetzung ebenfalls in einer Gemeinschaftsgrabanlage erfolgt. Allerdings wird der Verstorbene namentlich auf einem zentralen Denkmal oder einer Tafel auf der Grabstätte genannt. Man kann sich über die zur Verfügung stehenden Bestattungsarten, so auch die halbanonyme Bestattung, bei der zuständigen Friedhofsbehörde informieren.