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Friedhofsamt - Häufige Fragen

Was versteht man unter der Umbettung und welche Behörde ist zuständig?

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Die Umbettung beschreibt im Allgemeinen die Verlagerung der Überreste eines bestatteten Verstorbenen an einen anderen Bestattungsort. Die Gründe für eine Umbettung sind vielfältig. Beispielsweise kann die Zusammenführung von verstorbenen Familienangehörigen von verschiedenen Orten den Anlass zu einer Umbettung geben. Normalerweise müssen für die Umbettung verschiedene behördliche Genehmigungen eingeholt werden. In der Regel sollte neben den Zustimmungen vom Ordnungsamt und dem Gesundheitsamt auch die Genehmigung des Friedhofsbetreibers vorliegen. Es ist anzuraten, sich bei einer geplanten Umbettung zunächst an die zuständige Friedhofsverwaltung zu wenden. Diese ist meist für die Grabstättenvergabe, die Verwaltung von Nutzungsrechten an einer Grabstelle und das Bestattungswesen allgemein zuständig.

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