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Die Vergabe von Grabstätten zählt ebenso wie die Friedhofsunterhaltung zu den wesentlichen Aufgaben der Friedhofsverwaltung. Eng verbunden ist die Grabstättenvergabe mit dem Vergeben von Nutzungsrechten für die Grabstätten. Normalerweise richtet sich die Grabstättenvergabe nach der bestehenden Friedhofsordnung und der Friedhofsgebührensatzung. Dabei hat die Friedhofsverwaltung auch beratende Funktion und kann Informationen zu Bestattungsformen, Grabpflege und Nutzungsdauer bieten. Auch die Terminfindung bei der Vorbereitung einer Bestattung kann normalerweise bei der Friedhofsverwaltung erfolgen.