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Gesundheitsamt - Häufige Fragen

Mein Kind hat aus der Schule Kopfläuse mitgebracht. Wem muss ich das melden?

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Auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes ist es Pflicht, als Elternteil der jeweiligen Gemeinschaftseinrichtung – sei es nun ein Hort, ein Kindergarten oder die Schule – den Läusebefall zu melden. Das zuständige Gesundheitsamt wird dann ebenfalls über die Leitung der Einrichtung informiert. Da Läuse vor allem von Mensch zu Mensch direkt übertragen werden, ist eine umgehende Behandlung bei einem Kind notwendig. Beratung dazu erhält man zum Beispiel in Apotheken oder beim Arzt.

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