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Die hygienische Überwachung von medizinischen Einrichtungen gehört zu den ständigen Aufgaben der Gesundheitsämter. So werden beispielsweise Krankenhäuser, Arztpraxen und Zahnarztpraxen regelmäßig auf die Einhaltung der hygienischen Standards hin untersucht. Gleiches gilt für Pflegeeinrichtungen wie Pflegeheime, aber auch für therapeutische Einrichtungen wie Massagepraxen oder Physiotherapiepraxen. Nicht zuletzt müssen Saunen und kosmetische Einrichtungen sowie viele andere, insbesondere aus dem Lebensmittel- und Gastrobereich stammende Institutionen, regelmäßig auf die Einhaltung hygienischer Standards hin überwacht werden.