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Gesundheitsamt - Häufige Fragen

Was ist die "Rote Karte"?

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Ein Gesundheitspass bzw. die „Rote Karte“ wird heute nicht mehr ausgestellt. Seit den Neuregelungen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes nimmt das zuständige Gesundheitsamt vielmehr eine Gesundheitsbelehrung vor, nach deren Teilnahme man eine entsprechende Bescheinigung enthält.

Wer also im Zuge seines Berufes mit Lebensmitteln in Kontakt kommt, z.B. als Koch, Fachverkäufer oder Mitarbeiter in der Gastronomie, benötigt nach $ 43 des Infektionsschutzgesetzes eine mündliche oder schriftliche Erstbelehrung bzw. in regelmäßigen Abständen eine Erneuerung dieser Belehrung. Für die Ausstellung fallen – je nach Bundesland und Region unterschiedliche – Gebühren an. 

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