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Gewerbeamt - Häufige Fragen

Benötigt man als Schausteller eine Reisegewerbekarte?

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Ja, normalerweise ist es notwendig, als Schausteller ein Reisegewerbe anzumelden und somit eine Reisegewerbekarte zu besitzen. Dies gilt allerdings nur, wenn die Tätigkeit als Schausteller in selbständig unterhaltender Form ausgeübt wird. Mitunter ist bei besonders gefährlichen schaustellerischen Tätigkeiten auch eine zusätzliche Haftpflichtversicherung notwendig. Über die notwendigen Antragsformulare zur Anmeldung eines Reisegewerbes kann man sich als Schausteller in der Regel bei der kommunalen Gewerbebehörde informieren.

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