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Gewerbeamt - Häufige Fragen

Ich möchte mich als Handwerker selbständig machen. Benötige ich eine Genehmigung?

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Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst... weiterlesen

Grundsätzlich muss die Eröffnung eines selbständigen Gewerbes bei der zuständigen Behörde – in der Regel sind das die Gewerbeämter bzw. Ordnungsämter in einer Stadt oder einer Gemeinde – angezeigt werden, was üblicherweise auch mit Gebühren verbunden ist. Für bestimmte Tätigkeiten sind gesonderte Zulassungsvoraussetzungen notwendig, damit die Gewerbeanmeldung vollzogen werden kann, etwa für Makler, Inkassobüros und Fahrschulen. Auch für Handwerksberufe sind in der Regel Nachweise über die persönliche Zuverlässigkeit bzw. die fachlichen Kenntnisse zu erbringen. 

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