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Wer in Deutschland ein Gewerbe eröffnen will, hat dies gegenüber der zuständigen Gewerbebehörde bzw. Ordnungsbehörde anzuzeigen. Gleichermaßen gilt diese Pflicht auch bei der Übernahme eines bestehenden Betriebes oder der Eröffnung einer weiteren Filiale, etwa, wenn neben der Hauptniederlassung eine weitere Betriebsstätte eingerichtet wird. Für die Anmeldung einer Filiale sind in der Regel Gebühren zu entrichten, wobei deren Höhe regional verschieden ausfallen kann.