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Gewerbeamt - Häufige Fragen

Was besagt § 19 des Umsatzsteuergesetzes?

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§ 19 des Umsatzsteuergesetzes wird oft auch als Kleinunternehmerregelung bezeichnet. Ein Kleinunternehmer führt ein Unternehmen mit einem Umsatz von maximal 17.500 Euro im Kalenderjahr, dafür darf dann auf die steuerliche Vereinfachung des Umsatzsteuergesetzes zurückgegriffen werden. Wenn hierzu Fragen bestehen, erhält man beim Steuerberater kompetente Beratung und Unterstützung. 

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