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Gewerbeamt - Häufige Fragen

Was für Arten der Personenhandelsgesellschaft gibt es?

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Personenhandelsgesellschaften stellen allgemein eine besondere Form der Personengesellschaft dar, die entsprechend dem Handelsrecht agiert. Im Wesentlichen wird zwischen zwei Arten der Personenhandelsgesellschaft unterschieden: 1. die offene Handelsgesellschaft (OHG) und 2. die Kommanditgesellschaft (KG). Die Differenzierung ist normalerweise entsprechend der Haftungssituation vorzunehmen. Die offene Handelsgesellschaft gilt als gemeinsam betriebenes Handelsgewerbe von mindestens zwei natürlichen/ juristischen Personen, die im Allgemeinen haftungsbeschränkt sind. Ähnlich ist grundsätzlich auch die Kommanditgesellschaft aufgebaut, wobei hier mindestens einer der Gesellschafter unbeschränkt haftet.

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