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Gewerbeamt - Häufige Fragen

Was ist bei der Anmeldung eines Pfandleihgewerbes zu beachten?

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Für die selbständige Tätigkeit als Pfandleiher ist zunächst die Anmeldung des Gewerbes bei der zuständigen Gewerbeaufsichtsbehörde bzw. beim Gewerbeamt notwendig. Allerdings handelt es sich hier um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe entsprechend der Pfandleiherverordnung. Da das Unternehmen zur Ausgabe von Entgelten wie dem Faustpfand in der Lage sein muss, gilt es vielerorts, der Behörde gegenüber die erforderlichen finanziellen Mittel bzw. Sicherheiten sowie die erforderliche Zuverlässigkeit nachzuweisen. Beispielsweise werden vielerorts Nachweise von Steuerschuldenfreiheit, von der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Verpflichtungen sowie der Straffreiheit und der wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gefordert. Nähere Informationen zur Erlaubniserteilung sowie zur Pfandleiherverordnung kann man sich bei der zuständigen Gewerbebehörde einholen.

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