| Was ist bei der Anmeldung eines Pfandleihgewerbes zu beachten?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Für die selbständige Tätigkeit als Pfandleiher ist zunächst die Anmeldung des Gewerbes bei der zuständigen Gewerbeaufsichtsbehörde bzw. beim Gewerbeamt notwendig. Allerdings handelt es sich hier um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe entsprechend der Pfandleiherverordnung. Da das Unternehmen zur Ausgabe von Entgelten wie dem Faustpfand in der Lage sein muss, gilt es vielerorts, der Behörde gegenüber die erforderlichen finanziellen Mittel bzw. Sicherheiten sowie die erforderliche Zuverlässigkeit nachzuweisen. Beispielsweise werden vielerorts Nachweise von Steuerschuldenfreiheit, von der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Verpflichtungen sowie der Straffreiheit und der wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gefordert. Nähere Informationen zur Erlaubniserteilung sowie zur Pfandleiherverordnung kann man sich bei der zuständigen Gewerbebehörde einholen.