ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Gewerbeamt - Häufige Fragen

Was versteht man unter Scheinselbständigkeit?

Achtung! Hinweise beachten:
Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst... weiterlesen

Wer durch die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt eine selbständige Tätigkeit aufnimmt, ist fortan als Unternehmer tätig. Beschränkt sich die ausgeübte Tätigkeit aber de facto darauf, dass die erwerbstätige und selbständige Person zwar in der Außenwirkung als Unternehmer auftritt, aber vom Tätigkeitsbereich her einer abhängigen Beschäftigung nachgeht, wird von Scheinselbständigkeit gesprochen. 

Durch die Verschleierung des tatsächlichen Arbeitsverhältnisses mit einer scheinbaren Tätigkeit als selbständiger Auftragnehmer bzw. Unternehmer werden sozialversicherungsrechtliche und lohnsteuerliche Pflichten nicht geleistet, weshalb vielfach auch der Begriff Schwarzarbeit Verwendung findet. 

Antwort bewerten:
(6)

Dazu passende Fragen:

81 - 94 von 94
Kostenloser Branchenbucheintrag
 
über 500.000 Einträge im Verzeichnis
dank besserer Platzierung endlich gefunden werden!
eigene Firmen­präsentation gestalten
Basiseintrag kostenlos!
Jetzt kostenfrei registrieren