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Gewerbeamt - Häufige Fragen

Welche Auswirkungen hat es, wenn ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehme?

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Man kann, wenn der Umsatz eines Unternehmens im Kalenderjahr 17.500 Euro nicht übersteigt, auf die Kleinunternehmerregelung nach § 19 des Umsatzsteuergesetzes zurückgreifen. Grundsätzlich hat der Unternehmer das Wahlrecht, ob er gemäß dieser Grundlage auf die Erhebung der Umsatzsteuer verzichtet oder nicht. Wird verzichtet, ist die Entscheidung für insgesamt fünf Jahre bindend.

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