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Gewerbeamt - Häufige Fragen

Wer gilt als Kleinunternehmer?

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Ein Unternehmer gilt in der Regel dann als Kleinunternehmer, wenn er über niedrige Umsätze verfügt und weitgehend wie ein Nichtunternehmer behandelt werden kann. Beim Unternehmer handelt es sich im Allgemeinen um eine natürliche/ juristische Person bzw. eine rechtsfähige Personengesellschaft, die Rechtsgeschäfte abschließt und gewerblich bzw. beruflich selbständig handelt. Trotzdem Kleinunternehmer dem Umsatzsteuergesetz unterliegen, wird die Umsatzsteuer normalerweise nicht vom Finanzamt erhoben. Nähere Informationen zur Umsatzsteuer und zur Kleinunternehmerregelung kann man sich beim Gewerbeamt einholen. 

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