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Grünflächenamt - Häufige Fragen

In meinem Ort gibt es kein Grünflächenamt. Welche Behörde ist denn in so einem Fall für die Grünflächen zuständig?

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In den verschiedenen Bundesländern gibt es keine einheitlichen Ämterbezeichnungen und Zuständigkeiten. Daher kann es durchaus vorkommen, dass eine Gemeinde bzw. Stadt über ein Grünflächenamt verfügt, eine andere hingegen keine solche Behörde aufweist.  

Oftmals tragen die Ämter dann eine andere Bezeichnung, zum Beispiel Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt, Gartenbauamt, Amt für Umwelt und Natur oder Amt für Landschaftsplanung und Grünflächen. Manchmal werden die Aufgabenbereiche des Grünflächenamtes auch durch die Bezirksämter übernommen. Über die Zuständigkeiten und richtigen Ansprechpartner kann man sich in der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung informieren.

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