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Grünflächenamt - Häufige Fragen

Ist das Grünflächenamt für Hundeauslaufflächen zuständig?

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Je nach Bundesland und regionaler Aufgabenverteilung zwischen Grünflächenämtern, Umweltämtern und Naturschutzämtern können Hundeauslaufflächen der Zuständigkeit dieser Ämter unterliegen, insofern es sich um öffentliche Grün- bzw. Parkanlagen handelt. Ob ein Grünflächenamt  beim jeweiligen Anliegen helfen kann, erfragt man telefonisch oder vor Ort beim zuständigen Ansprechpartner der Behörde. 

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