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Grünflächenamt - Häufige Fragen

Ist die Erteilung einer Baumfällgenehmigung eigentlich gebührenpflichtig?

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Ja. Für den Verwaltungsaufwand beim Erteilen der entsprechenden Fällgenehmigung - vielfach aber auch bei Ablehnung einer Genehmigung - berechnet das zuständige Grünflächenamt Gebühren. Die Kosten können von Gemeinde zu Gemeinde durchaus voneinander abweichen. Über die Internetseiten der Behörden bzw. über die Kontaktaufnahme mit dem Grünflächenamt kann man sich im Vorfeld über die zu erwartenden Gebühren informieren.

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