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Grünflächenamt - Häufige Fragen

Wird das Grünflächenamt eigentlich nur bei Grünflächen und Parkanlagen tätig?

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In der Regel beschränkt sich der Zuständigkeitsbereich der Grünflächenämter bzw. Gartenbauämter nicht nur auf Grünflächen, Sportstätten und Parkanlagen - obgleich hier bereits große Flächen wie z.B. Liegewiesen oder Friedhöfe zu betreuen sind. Auch die Baumpflege an Straßenbäumen gehört zu den zentralen Aufgaben der Behörde. Vorgenommen werden z.B. Baumfällungen, Neupflanzungen oder Ersatzpflanzungen; darüber hinaus wird eine Straßenbaumliste mit dem aktuellen Baumbestand geführt. 

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