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Grundbuchamt - Häufige Fragen

Ich habe eine Einverständniserklärung vom Grundstückseigentümer für die Grundbucheinsicht gekriegt. Reicht das, um Einsicht zu nehmen?

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In der Regel wird eine Einverständniserklärung vom Grundbuchamt akzeptiert. Wenn man für die Grundbucheinsicht kein berechtigtes Interesse nachweisen kann, ist eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder Rechteinhabers vom Grundstück vorzulegen. Es obliegt letztlich dem Grundbuchamt, bei Vorliegen aller notwendigen Voraussetzungen diese Erklärung zu akzeptieren und die Grundbucheinsicht zu gewähren.

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