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Grundbuchamt - Häufige Fragen

Kann man als Kaufinteressent den Namen des Grundstückseigentümers durch Einsicht in das Grundbuch erfahren?

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Prinzipiell ist dies nicht möglich. Nur demjenigen wird der Grundbucheintrag zu einem Grundstück zugänglich gemacht, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Als Kaufinteressent, der erst durch den Gang zum Grundbuchamt den Eigentümer des Grundstücks in Erfahrung bringen will, ist dies wohl regelmäßig nicht der Fall. Als Kaufinteressent wäre es nur dann möglich, Grundbucheinsicht zu nehmen, wenn man über eine Einverständniserklärung seitens des Grundstückseigentümers verfügt und diese beim Grundbuch vorlegen kann bzw. über ein berechtigtes Interesse verfügt.

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