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Grundbuchamt - Häufige Fragen

Mir wurde empfohlen, eine Einsicht in das Grundbuch zu nehmen. Warum?

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Mit der Einsichtnahme in das Grundbuch kann man sich über die Eigentumsverhältnisse von Grundstücken erkundigen. Hierfür wendet man sich an das Grundbuchamt (in der Regel das zuständige Amtsgericht). Allgemein bedeutet die Grundbucheinsicht eine Erlaubnis, in das betreffende Grundbuch oder die Grundakte Einsicht nehmen zu können, wofür allerdings ein berechtigtes Interesse zu bestehen hat. 

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