ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Grundbuchamt - Häufige Fragen

Was ist ein Erbbaugrundbuch?

Achtung! Hinweise beachten:
Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst... weiterlesen

Das Erbbaugrundbuch stellt neben dem Grundstücksgrundbuch eine Form des Grundbuchs dar, in welchem das Erbbaurecht dokumentiert wird. Während im Grundstücksgrundbuch das Erbrecht lediglich in der zweiten Abteilung auf dem ersten Rang eingetragen wird, dokumentiert das Erbbaugrundbuch explizit die Erbrechtsangelegenheiten. Es besteht aus dem Bestandsverzeichnis sowie drei Abteilungen. Im Bestandsverzeichnis sind im Allgemeinen der Erbbauvertrag zwischen Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigtem, das belastete Grundstück sowie der Grundstückseigentümer zu finden. In Abteilung I wird der Erbbauberechtigte namentlich genannt. Abteilung II beinhaltet den Erbbauzins und andere Rechte bzw. Belastungen, die nicht den Grundpfandrechten zuzuordnen sind. Die Grundpfandrechte des Erbbaurechtes sind in Abteilung III. aufgeführt.

Antwort bewerten:
(2)

Dazu passende Fragen:

41 - 60 von 94
Kostenloser Branchenbucheintrag
 
über 500.000 Einträge im Verzeichnis
dank besserer Platzierung endlich gefunden werden!
eigene Firmen­präsentation gestalten
Basiseintrag kostenlos!
Jetzt kostenfrei registrieren