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Grundbuchamt - Häufige Fragen

Welche Lasten und Beschränkungen können eigentlich auf einem Grundstück liegen?

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Verschiedene. Orientiert man sich an der zutreffenden Abteilung des Grundbuch-Verzeichnisses, so können dies jegliche Dienstbarkeiten, Nutzungsrechte, Erbbaurechte oder Vorkaufsrechte sein, aber auch Vermerke zu Nacherben, Testamentsvollstreckern, Zwangsversteigerungen, Insolvenzen oder generellen Benutzungsregelungen bei Miteigentum. Alle Grundpfandrechte sind in der Abteilung drei des Grundbuches festgehalten. 

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