ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Hochbauamt - Häufige Fragen

Was versteht man unter der Stellplatzverordnung?

Achtung! Hinweise beachten:
Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst... weiterlesen

Die Stellplatzverordnung befasst sich damit, wie viele Kraftfahrzeugstellplätze, Garagenplätze und/ oder Fahrradstellplätze bei dem Neubau eines Gebäudes nachzuweisen sind. Diese Stellplätze müssen nicht immer auf dem Grundstück selbst angesiedelt sein, sie können sich auch in der Nähe des Baugrundstücks befinden. Bei der Stellplatzverordnung handelt es sich um einen Bestandteil der Bauordnung. Insofern ist es aufgrund der verschiedenen Länderbauordnungen ratsam, sich diesbezüglich beim zuständigen Hochbauamt über die Einzelheiten der Stellplatzverordnung zu informieren.

Antwort bewerten:
(0)

Dazu passende Fragen:

81 - 95 von 95
Kostenloser Branchenbucheintrag
 
über 500.000 Einträge im Verzeichnis
dank besserer Platzierung endlich gefunden werden!
eigene Firmen­präsentation gestalten
Basiseintrag kostenlos!
Jetzt kostenfrei registrieren