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Man unterscheidet im Wesentlichen zwischen zwei Arten von Inkassogeschäften: Zunächst kann ein Gläubiger das Inkassounternehmen dazu beauftragen, seine Forderungen bei dem Schuldner einzutreiben. Allerdings verbleibt das Risiko vom Nichtnachkommen der Forderungen beim Gläubiger. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, dass der Gläubiger seine Forderungen an das Inkassounternehmen verkauft. Hier bleiben dann auch die Risiken, dass die Forderungen nicht realisierbar sein könnten, beim Inkassobüro.