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Es gibt diese Kritik mit dem Vorwurf der mangelnden Berücksichtigung von Männerbelangen. Im Rahmen der Gleichstellung findet angeblich entgegen dem Leitbild des Gender Mainstreaming nur Frauenförderung statt. Dabei wird oftmals von männlicher Benachteiligung bei gleicher fachlicher Eignung von Frauen und Männern gesprochen und damit ein Widerspruch zum Gleichheitsparagraphen im Grundgesetz gesehen. In der Praxis sind diese Ansichten sehr schnell zu widerlegen. Denn es gibt nach wie vor eine Benachteiligung von Frauen im Erwerbsleben. Diese Benachteiligung wurde zu recht vom Gesetzgeber durch die Gleichstellungsgesetze korrigiert. Die Bevorzugung weiblicher Bewerberinnen erfolgt normalerweise nur bei gleicher Eignung und vorzugsweise in Bereichen, in denen Frauen ohnehin unterrepräsentiert sind.