ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Jugendamt - Häufige Fragen

Was ist eine Sorgeerklärung?

Achtung! Hinweise beachten:
Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst... weiterlesen

Die Sorgeerklärung ist ein allgemeines Synonym für die Sorgerechtserklärung. Hierbei handelt es sich um eine Willenserklärung seitens der unverheirateten Eltern, das Sorgerecht gemeinsam wahrzunehmen. Das heißt, dass sie der elterlichen Sorge gemeinsam nachkommen. Diese Sorgeerklärung oder Sorgerechtserklärung wird in der Regel von beiden Eltern vor einer Urkundsperson (meist: Notar, Jugendamt) unterzeichnet. Somit handelt es sich dann um eine offizielle Erklärung.

Antwort bewerten:
(19)

Dazu passende Fragen:

21 - 40 von 94
Kostenloser Branchenbucheintrag
 
über 500.000 Einträge im Verzeichnis
dank besserer Platzierung endlich gefunden werden!
eigene Firmen­präsentation gestalten
Basiseintrag kostenlos!
Jetzt kostenfrei registrieren