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Das Aufstellen von Spielautomaten erfolgt im Allgemeinen nach den Vorgaben durch die Stadtverwaltung. Regelmäßig ist das Ordnungsamt bzw. das Gewerbeamt damit betraut, die möglicherweise notwendigen Spielhallenerlaubnisse zu erteilen. Hingegen kümmert sich die Kämmerei um die Finanzverwaltung des Ortes, sodass sie meist für die Besteuerung von Spielautomaten verantwortlich ist. Demnach ist die Erlaubnis zum Aufstellen eines Spielautomaten normalerweise bei der örtlichen Ordnungsbehörde einzuholen, wohingegen lediglich die Besteuerung des Spielautomaten durch die Kämmerei erfolgt.