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Die Abwassergebühren werden im Allgemeinen von der kommunalen Finanzverwaltung (z. B. Kämmerei der Stadt, Steuerabteilung der Gemeinde) erhoben. Regelmäßig sind Grundstückseigentümer dazu angehalten, die erhobenen Gebühren (z. B. für Straßenreinigung, Abwasser, Frischwasser) zu entrichten. Die Zahlung von Abwassergebühren an die Kommunalverwaltung erfolgt demnach normalerweise durch den Eigentümer und nicht durch einen Mieter. Allerdings können vom Eigentümer eines Mehrfamilienhauses die anfallenden Kommunalabgaben auch auf die Mieter entsprechend des flächenmäßigen Wohnanteils umverteilt werden. Vom Wohnungsmieter selbst sind aber in der Regel keine Abwassergebühren an die Stadt zu entrichten.