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Im Allgemeinen ist die Kämmerei für die Verwaltung und Erhebung von kommunalen Gebühren, Steuern und Beiträgen verantwortlich, sodass sie auch für die Organisation der Erschließungsbeiträge zuständig ist. Die Erschließungsbeiträge dienen normalerweise dem Ausbau von so genannten Erschließungsanlagen. Dazu zählen beispielsweise öffentliche Anbaustraßen, nicht befahrbare Fußwege oder Sammelstraßen zur Erschließung von Baugebieten. Nicht zuletzt können auch Parkflächen als Erschließungsanlagen gelten, wenn sie Bestandteil von Verkehrsanlagen sind und zur Erschließung von Baugebieten dienen.