| Welche Behörde ist für die Verwaltung von Haushalt und Beteiligungen zuständig?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Normalerweise ist die städtische Kämmerei für die Beteiligungen und den kommunalen Haushalt zuständig. In diesem Zusammenhang sind finanzielle Posten wie Anlagen, Vermögenswerte oder auch Beteiligungen an Tochtergesellschaften zu verwalten. Somit ist das Controlling der wirtschaftlichen Beteiligungen im Rahmen des kommunalen Finanzhaushaltes eine der wesentlichen Aufgaben der Kämmerei. In der Regel werden darauf basierende Beteiligungsberichte von der Kämmerei angefertigt. Man kann sich demnach bei Fragen zu Controlling, Beteiligungen und Haushalt der Stadt/ der Gemeinde an die Kämmerei wenden.