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Amtlich vermessene Flurstücke bzw. Parzellen sind in Deutschland in der Regel im jeweiligen Katasterbuch bzw. den Liegenschaft- oder Flurkarten verzeichnet. Wenn nun ein solches Flurstück in mehrere selbständige Teile zerlegt werden soll (etwa für eine beabsichtigte Eintragung mehrerer Eigentümer im Grundbuch), so spricht man von einer Flurstückszerlegung. Diese zieht normalerweise entsprechende Neuvermessungen seitens des zuständigen Katasteramts nach sich.