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Generell hat bei einem Ortswechsel eine Ummeldung des Kraftfahrzeuges bei der zuständigen Behörde zu erfolgen. Dabei ist es zunächst irrelevant, ob man die Hausnummer, den Bezirk oder gar das Bundesland wechselt – die Eintragung der neuen Anschrift bzw. des neues Wohnorts ist notwendig, damit die Zulassungspapiere korrekte Daten enthalten.
Im Übrigen: Wenn man innerhalb eines Wohnorts umzieht, besteht zumeist die Option, die Kennzeichen des Fahrzeuges zu behalten. Wenn man hingegen den Ort wechselt, sodass auch neue Kennzeichen nötig werden, ist entsprechend mit erhöhten Gebühren durch die Kraftfahrzeugbehörde zu rechnen. In der Regel werden bei der Ummeldung des Kraftfahrzeuges die gleichen Unterlagen wie bei der Kraftfahrzeugzulassung benötigt.