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KFZ-Zulassungsstelle - Häufige Fragen

Welche Unterlagen sind für die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs notwendig?

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Im Grunde handelt es sich bei der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs um dessen Stilllegung. Wer sein Fahrzeug gern außer Betrieb setzen möchte, der muss zunächst Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II), des Weiteren die Kennzeichenschilder und bei einer Verschrottung auch den Verwertungsnachweis eines anerkannten Verwertungsbetriebes vorweisen. Für das Außerbetriebsetzen des Fahrzeuges werden Gebühren fällig, die allerdings regional variieren.

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